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Die Grundsteuer­reform im Jahr 2022 und was Sie dabei beachten müssen.

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat im Jahr 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten.

Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte.

Daher müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer im Jahr 2022 für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.
Sollten Sie unmittelbar betroffen sein, sind Sie daher gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

 

Zum Formular

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 01.01.2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer, unter anderem auch Bayern, inzwischen bereits Gebrauch gemacht.

Für die Erfassung aller relevanten Daten zu Grundstücken und Wohnungseigentum bleibt nur wenig Zeit. Die Finanzverwaltung lässt für die Einreichung der Daten nur einen zeitlichen Korridor von Juli 2022 bis Oktober 2022 zu.

Foto: Soham Banerjee auf Unsplash

Welche Daten mindestens je Grundstück benötigt werden, sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Nach Auskunft des Finanzministeriums können diese im sogenannten „BayernAtlas“ kostenlos online abgerufen werden. Dort sind die Grundstücksgrößen parzellengenau unter dem Stichwort “Luftbild und Parzellarkarte“ hinterlegt.

Die Grundsteuerdeklaration sollte vorzugsweise online über  das Elster-Steuerportal der Finanzverwaltung erfolgen. In Bayern kann die entsprechende Grundsteuererklärung auch in Papierform eingereicht werden.

Foto: Scott Graham auf Unsplash

Wir unterstützen Sie bei der Grundsteuerdeklaration sehr gerne. Sie können direkt Ihre Grunddaten über das Formular übermitteln. Wir setzen uns dann wieder mit Ihnen in Verbindung.

Für Rückfragen steht Ihnen
Herr StB Marcel Kreußer
unter 07931/5312-0

gern zur Verfügung.

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Wir unterstützen Sie bei der Abgabe der notwendigen Unterlagen in elektronischer Form.

 

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